Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung

Interoperable Lösungen statt teurer Vorgaben durch den Bund

Vitako veröffentlicht Stellungnahme zum Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG)

Berlin, 9. Februar 2017. Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister – Vitako – weist in einer Stellungnahme auf den hohen Umsetzungsaufwand hin, den das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) für den kommunalen Sektor mit sich bringen würde. Das Gesetz wird am 10. Februar 2017 im Deutschen Bundesrat in 1. Sitzung beraten.

Das OZG sieht vor, die IT für die Kommunal- und Landesverwaltungen durch den Bund zu zentralisieren. Insbesondere die Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 6 OZG, in der die für die Verwaltungsleistung eingesetzte Hard- und Software durch den Bund vorgeschrieben wird, hält Vitako für nicht hilfreich.

Sowohl in den Ländern als auch in den Kommunen werden Verwaltungsportale und elektronische Services schon heute intensiv von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen genutzt. § 4 OZG ermöglicht dem Bund durch Rechtsverordnung, bestimmte IT-Komponenten vorzugeben, und verpflichtet die Länder – und damit mittelbar auch die Kommunen diese Vorgaben zu übernehmen. Eine solche Vorgabe verhindert Wettbewerb, der Kosten sparen und kreative Lösungen hervorbringen kann. Diese Regelung würde zudem bereits getätigte Investitionen vernichten und tief in die Organisation, Ausstattung und Betriebsabläufe der Rechenzentren eingreifen. Daher wird sie von den kommunalen IT-Dienstleistern zurückgewiesen.

Die heute bestehenden Angebote von Ländern und Kommunen sind in komplexe und stark vernetzte IT-Infrastrukturen eingebunden. Die Einbindung neuer Komponenten verursacht zusätzliche Investitions- und Personalkosten. Abgesehen von den Kosten für die Neuanschaffung müssen bestehende Verpflichtungen aus langfristigen Verträgen oder in Form von Lizenzkosten weiter erfüllt werden.

Vitako empfiehlt daher dringend, von zentralen Vorgaben durch den Bund abzurücken und stattdessen interoperable und dezentrale Lösungen zu schaffen. „Es ist völlig ausreichend, wenn der Bund einen zeitlichen Rahmen setzt, zu dem Verwaltungsangebote für Bürger, Unternehmen und andere betroffene Verwaltungen online verfügbar sein müssen – für die Umsetzung sorgen dann die kommunalen IT-Dienstleister“, sagt Vitako-Geschäftsführer Ralf Resch.
 

Die Stellungnahme können Sie links über die Downloadbox als vierseitige PDF-Datei abrufen.

 

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