Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung

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Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung

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civitec
Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung


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E-Mail: siehe linke Box "Ansprechpartner"

Tel.: Verbandsvorsteher: 02192/88100
Tel.: +49 2241 999-0
Fax: +49 2241 999-1109

Verantwortlich für den Inhalt

Verbandsvorsteher: Dietmar Persian
Tel.: 02192/88100

Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung.

Verbandsvorsteher:  Dietmar Persian, Bürgermeister der Schloss-Stadt Hückeswagen (OBK)

Stellvertreter:
Oberbürgermeister Tim Kurzbach, Stadt Solingen
Landrat Sebastian Schuster, Rhein-Sieg-Kreis

Vorsitzender der Verbandsversammlung: Mario Loskill, Bürgermeister, Gemeinde Ruppichteroth (RSK)
Stellvertretende Vorsitzende: Larissa Weber, Bürgermeisterin, Marktstadt Waldbröl (OBK)
 

Rechtliche Grundlagen:
 

  • Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) des Landes Nordrhein-Westfalen, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. 6. 1984 (GV. NW. S. 362) und Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein vom 25.11.1997 (GV. NW. S. 430)
     
  • Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, 193. Jahrgang, Nummer 37, vom 16. September 2013, Herausgeber, Bezirksregierung Köln zur Verbandssatzung:
    8. Änderungssatzung vom 03.07.2013 zur Verbandssatzung des Zweckverbandes "civitec" - Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung - in der Fassung der Genehmigung vom 12. Dezember 1997, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2011, in Kraft getreten am 24. Mai 2011.

    ABl. Reg. K 2013, Seite 378
    Bezirksregierung Köln - Az.: 31.1.1.6.2-Cv-
    Köln, den 04. September 2013
    Im Auftrag
    gez.: Ballast
    Die 8. Änderung zur Satzung trat am 17. September 2013 in Kraft.
     
  • Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 2 am 13.01.2020. Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntma­chung in Kraft.
    Das Amtsblatt ist im Internet unter folgendem Link abzurufen:
    https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2020/index.html
    Die von der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 18.12.2019 beschlossene Änderung und Neufassung der Satzung des Zweckverbandes civitec.

    ABl. Reg. K 2020, S. 15-20
    Bezirksregierung Köln
    Az. 31.1-5.2-civitec
    Köln, den 6. Januar 2020
    Im Auftrag
    gez. I m p e k o v e n


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE 812 397 094

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. Sofern es sich um Änderungen der Verbandssatzung handelt, weisen die Zweckverbandsmitglieder in der für ihre Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form auf die Veröffentlichung hin.

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